Genehmigungen

Wärmetechnische Anlagen

Für die Neuerstellung oder Änderung von wärmetechnischen Anlagen (Heizungen, Öfen, Cheminées etc.), welche nicht baubewilligungspflichtig sind, muss der Ersteller das Gesuch "Genehmigung wärmetechnische Anlagen (WTA)" spätestens 30 Tage vor Ausführungsbeginn der Standortgemeinde einreichen.


Brandschutz ausserhalb Baubewilligungsverfahren

Für Nutzungsänderungen oder interne Umbauten, welche nicht baubewilligungspflichtig sind, muss der Ersteller das Gesuch "Genehmigung Brandschutz" spätestens 30 Tage vor Ausführungsbeginn der Standortgemeinde einreichen.

Die Genehmigungen erfolgen durch die NSV.

Adressen Gemeinden

Das Gesuch für die Genehmigung kann direkt per E-Mail bei der Standortgemeinde eingereicht werden.

 

Gemeinde Beckenried

Gemeinde Buochs

Gemeinde Dallenwil

Gemeinde Emmetten

Gemeinde Ennetbürgen

Gemeinde Ennetmoos

Gemeinde Hergiswil

Gemeinde Oberdorf

Gemeinde Stans

Gemeinde Stansstad

Gemeinde Wolfenschiessen

 

Kontaktieren Sie mich bei Fragen

Marcel Hartmann

Präventionsexperte

041 618 50 68