Photovoltaik-Anlagen
Im Notfall muss die Feuerwehr möglichst ungehindert die nötigen Rettungs-, Sicherungs- und Löscheinsätze durchführen können.
Hierzu ist es wichtig, dass von Photovoltaik-Anlagen keine wesentliche Risikoerhöhung ausgeht.
Der Bauherr ist verantwortlich:
- dass die Feuerwehr Kenntnis über die vorhandene Solaranlage hat
- dass vor Ort ein entsprechender Gefahrenhinweis angebracht wird
- für die Erstellung eines Orientierungsplans über die PV-Anlage
- für die Zustellung an das Feuerwehrinspektorat welches die Informationen an die betroffenen Feuerwehren weiterleitet
- für die Hinterlegung dieser Dokumentation an geeigneter, für die Feuerwehr gut zugänglicher Stelle
Die folgenden Formulare dienen als Muster und als Vorlage zur Erstellung eines PVA-Orientierungsplans.
Dieser ist dem Feuerwehrinspektorat als pdf unter solar@nsv.ch zuzustellen.