Photovoltaik-Anlagen

Im Notfall muss die Feuerwehr möglichst ungehindert die nötigen Rettungs-, Sicherungs- und Löscheinsätze durchführen können.

Hierzu ist es wichtig, dass von Photovoltaik-Anlagen keine wesentliche Risikoerhöhung ausgeht.

Der Bauherr ist verantwortlich:

  • dass die Feuerwehr Kenntnis über die vorhandene Solaranlage hat
  • dass vor Ort ein entsprechender Gefahrenhinweis angebracht wird
  • für die Erstellung eines Orientierungsplans über die PV-Anlage
  • für die Zustellung an das Feuerwehrinspektorat welches die Informationen an die betroffenen Feuerwehren weiterleitet
  • für die Hinterlegung dieser Dokumentation an geeigneter, für die Feuerwehr gut zugänglicher Stelle

 

Die folgenden Formulare dienen als Muster und als Vorlage zur Erstellung eines PVA-Orientierungsplans.

Dieser ist dem Feuerwehrinspektorat als pdf unter solar@nsv.ch zuzustellen.